Ein Handwerker telefoniert und schaut dabei auf ein Tablet. Das Ganze ist als Collage angeordnet und im Hintergrund sind verschiedene Formen, sowie das Icon eines Abzeichens zu sehen.

Ausbildungsbetrieb werden

Werden Sie Ausbildungsbetrieb in Bayern und sichern Sie sich die Fachkräfte von morgen: Als anerkannter Ausbildungsbetrieb investieren Sie nicht nur in die Zukunft junger Talente, sondern stärken damit auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Auf BOBY erfahren Sie, wer ausbilden darf und welche Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe in Bayern gelten.

Warum ausbilden? Ihre Vorteile als Ausbildungsbetrieb

Ausbildungsbetrieb werden lohnt sich!

Denn als Ausbildungsbetrieb genießt Ihr Unternehmen zahlreiche Vorteile:

1. Qualifizierte Fachkräfte gewinnen
Qualifizierte Fachkräfte zu finden ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Mit einer Ausbildung bereiten Sie junge Nachwuchskräfte gezielt auf die spezifischen Anforderungen und Aufgaben in Ihrem Unternehmen vor.

2. Einarbeitungskosten senken
Die Suche, Einarbeitung und Qualifizierung von externen Fachkräften ist oft aufwändig und teuer. Unternehmen, die selber ausbilden, sparen Zeit und Geld.

3. Höhere Produktivität
Auszubildende leisten bereits während ihrer Ausbildung einen wesentlichen Beitrag zur Produktivität Ihres Unternehmens: Häufig erwirtschaften sie mehr, als sie kosten. Zudem bringen sie innovative Ideen und neue Impulse in Ihr Unternehmen ein.

4. Weniger Fehlbesetzungen
Während der Ausbildung lernen Sie Ihre Auszubildenden über einen Zeitraum von zwei bis dreieinhalb Jahren intensiv kennen. Das gibt Ihnen ausreichend Zeit, die Motivation und Eignung Ihrer Azubis genau zu beurteilen. Dadurch kommen teure Fehlbesetzungen deutlich seltener vor als bei der Einstellung externer Fachkräfte.

5. Stärkere Mitarbeiterbindung
Die interne Ausbildung von Nachwuchskräften verstärkt deren Bindung und Identifikation mit Ihrem Unternehmen. Dies fördert das Teamgefühl und stärkt die Unternehmenskultur.

6. Verbessertes Image
Der Status als Ausbildungsbetrieb wirkt sich positiv auf das externe Unternehmensimage aus: Unternehmen, die ausbilden, positionieren sich als verantwortungsvolle und attraktive Arbeitgeber in ihrer Region und Branche.

Sie sind noch auf der Suche nach den passenden Azubis? Hier finden Sie Tipps zum erfolgreichen Anwerben!

So werden Sie Ausbildungsbetrieb in Bayern

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ausbildungsbetrieb in Bayern zu werden? Und wer darf überhaupt ausbilden? Folgende Kriterien spielen für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb eine Rolle:

Grundsätzlich gilt:
Die betriebliche Berufsausbildung basiert auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und richtet sich bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen nach der jeweils geltenden Ausbildungsordnung (AO). Ihre Auszubildenden müssen die dort festgeschriebenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der vorgesehenen Ausbildungszeit in Ihrem Betrieb erlernen können. Bei nicht staatlich anerkannten Berufen informieren Sie sich am besten bei den zuständigen Berufs- bzw. Branchenverbänden über den Ablauf der Ausbildung.

Betriebsstätte:
Die Betriebsstätte muss die räumlichen, technischen und personellen Anforderungen erfüllen, die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderlich sind. Sollte Ihr Unternehmen diese Kriterien nicht vollständig erfüllen, können die fehlenden Inhalte durch externe Maßnahmen ergänzt werden. Hierfür kommen beispielsweise überbetriebliche Ausbildungsstätten oder Kooperationen mit anderen Ausbildungsbetrieben infrage.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) – In handwerklichen Berufen werden etwaige Lücken im Ausbildungsbetrieb durch die sogenannte überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) geschlossen. Sie ist Teil der fachpraktischen Ausbildung und dient als Ergänzung zur Lehre im Betrieb.

Verbundausbildung – Die Verbundausbildung ermöglicht es vor allem kleineren und spezialisierten Betrieben, eigene Fachkräfte auszubilden.

Fachliche und persönliche Eignung:
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Hier kommt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ins Spiel: Sie legt fest, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden müssen. Alle ausbildenden Fachkräfte müssen die Ausbilder-Eignungsprüfung nach AEVO erfolgreich abschließen. Dadurch erwerben sie den sogenannten Ausbilderschein (AdA-Schein), der sie als Ausbilderinnen und Ausbilder qualifiziert.

Ihr Unternehmen erfüllt alle Voraussetzungen um Ausbildungsbetrieb zu werden? Dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte bei der zuständigen Kammer stellen:

Informationen zur Ausbildung – Im FAQ-Bereich der Agentur für Arbeit finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Ausbildungsbetrieb werden.

Flyer: Wie werde ich Ausbildungsbetrieb? – Der IHK-Flyer bietet einen „Fahrplan“ in einfacher Sprache, welche Steps jeweils wichtig sind, um als Ausbildungsbetrieb tätig werden zu können. Besonders Ausbildungsbetriebe, deren Inhaber aus dem Ausland kommen, finden hier Hilfe.

Links für ausbildungsinteressierte Betriebe – Bayerische Unternehmen, die sich dafür interessieren Ausbildungsbetrieb zu werden, finden hier hilfreiche Links.

Pflichten als Ausbildungsbetrieb – Alle Informationen rund um Ausbildungsvertrag, Prüfungen und Pflichten von Ausbildungsbetrieben auf einen Blick.

IHK-Service für ausländische Unternehmer-/innen – Die IHK für München und Oberbayern bietet besondere Unterstützungsangebote für Betriebe, deren Inhaber aus dem Ausland kommen und die in ihrem Unternehmen ausbilden möchten.

Ausbildungsbetrieb werden (IHK) – Die bayerische Industrie- und Handelskammer begleitet Sie auf dem Weg zum Ausbildungsbetrieb.

Regionale Beratungsangebote der bayerischen Industrie- und Handelskammer:

Ausbildungsbetrieb werden (HWK) – Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern berät ausbildungsinteressierte Betriebe.

Regionale Beratungsangebote der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern:

Ausbildungsbetrieb werden (VBW) – Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) bieten Hilfestellungen für Betriebe bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung.

Förderungen für Ausbildungsbetriebe in Bayern

Ob bei der Azubisuche oder während der Ausbildung: Wenn Sie Ausbildungsbetrieb in Bayern werden, können Sie von speziellen Fördermöglichkeiten profitieren. Denn für jedes Talent gibt es den richtigen Ausbildungsplatz und für jeden Betrieb die passende Fachkraft. Für eine noch bessere Zusammenführung von jungen Ausbildungssuchenden und Betrieben mit Fachkräftebedarf setzt sich die Bayerische Staatsregierung im Rahmen der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern ein.

Folgende Fördermöglichkeiten stehen Ausbildungsbetrieben in Bayern offen:

Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Betriebe vor und während der Ausbildung finden Sie auch in den BOBY-Artikeln Vor der Ausbildung und Während der Ausbildung.

Der Ausbilderschein: Voraussetzungen, Ablauf und Prüfung

Wer selber ausbilden möchte, der braucht ihn: den Ausbilderschein (AdA-Schein). Dieser bescheinigt, dass die Ausbildung der Ausbilder (AdA) nach Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) erfolgreich abgeschlossen wurde und befähigt Sie dazu, eigene Azubis auszubilden. Im Handwerk wird der Ausbilderschein meist als Teil der Meisterausbildung erworben.

Schon gewusst?

Grundsätzlich ist es auch ohne Ausbilderschein möglich, Lehrlinge auszubilden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wer bereits vor dem 1. August 2009 als Ausbilder im Sinne des §28 BBiG tätig war, ist generell vom Nachweis eines AdA-Scheins befreit.

Sie möchten Ihren Ausbilderschein machen? Dann sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Formale Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Fachliche Kompetenz: Grundsätzlich dürfen angehende Ausbilderinnen und Ausbilder nur in dem Beruf lehren, den sie selber erlernt haben. Wer abseits des gelernten Berufs ausbilden möchte, sollte sich an die zuständige Kammer wenden.

Zusätzliche Voraussetzungen:

  • Spaß am Umgang mit jungen Menschen
  • Pädagogisches Feingefühl
  • Begeisterung für den eigenen Beruf

Übrigens: Eine Altersbeschränkung für den Erwerb des Ausbilderscheins gibt es nicht.

Die Ausbildung zum Ausbilder nach AEVO umfasst die folgenden vier Handlungsfelder:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
     
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
     
  3. Ausbildung durchführen
     
  4. Ausbildung abschließen

Wer den Ausbilderschein machen möchte, kann an entsprechenden Vorbereitungskursen bzw. Lehrgängen teilnehmen. Diese werden in der Regel als Präsenzseminare angeboten und können in Teil- oder Vollzeit absolviert werden. Zusätzlich gibt es Fernlehrgänge, bei denen kürzere Präsenzphasen durch Onlineangebote ergänzt werden. Verpflichtend ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nicht.

Die Dauer eines Vorbereitungskurses kann je nach Anbieter und Kursform variieren. Vollzeitkurse werden in der Regel innerhalb von zwei 5-Tage-Wochen absolviert. Teilzeitkurse erstrecken sich meist über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten.

Ausbilderschein: Vorbereitungskurse im Handwerk – Wer den Ausbilderschein in einem handwerklichen Beruf in Bayern erwerben möchte, findet hier den passenden Vorbereitungskurs.

Ausbilderschein: Vorbereitungskurse der Industrie- und Handelskammern –  Wer den Ausbilderschein in einem kaufmännischen Beruf in Bayern erwerben möchte, findet hier den passenden Vorbereitungskurs und hilfreiche Lernmaterialien.

Der Ausbilderschein schließt mit einer Prüfung ab, der sogenannten Ausbildereignungsprüfung nach AEVO. Diese besteht aus zwei Teilen und wird sowohl schriftlich als auch praktisch durchgeführt:

  1. Schriftliche Prüfung (Dauer: 3 Stunden)
    Hier werden alle vier Handlungsfelder schriftlich abgefragt. Zum Teil kommen Multiple-Choice-Aufgaben zum Einsatz.
     
  2. Praktischer Teil
    Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung besteht in der Regel aus einer Präsentation des Prüflings und einem anschließenden Fachgespräch mit den Prüfern. Im Präsentationsteil wird eine reale Ausbildungssituation simuliert, bspw. das Anleiten eines Azubis an einem Arbeitsgerät. Der anschließende mündliche Prüfungsteil dauert ca. 30 Minuten.

Bestanden ist der Ausbilderschein dann, wenn in beiden Prüfungsteilen (schriftlich und praktisch) jeweils mindestens 50 Prozent der Punkte erreicht wurden. Wer durchfällt, kann die Prüfung zweimal wiederholen. Muss nur eine Teilprüfung wiederholt werden, wird der bereits bestandene Prüfungsteil angerechnet.

Ausbildung der Ausbilder – Alle Informationen zur Ausbildereignungsprüfung finden Sie hier noch einmal zusammengefasst.

Die Kosten für den Ausbilderschein hängen von mehreren Faktoren ab: Wer sich dafür entscheidet, einen Vorbereitungskurs zu absolvieren, muss (je nach Anbieter und Kursform) mit Kosten um die 650 bis 900 Euro rechnen. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Ausbildereignungsprüfung (ca. 160 bis 250 Euro). Für die Zahlung der Kurs- und Prüfungsgebühren ist grundsätzlich der Prüfling verantwortlich. Bei Angestellten in einem Unternehmen übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für den Ausbilderschein.

Der Ausbilderschein ist grundsätzlich förderfähig. Folgende Förderprogramme können für Sie infrage kommen:

Teilzeitausbildung: Eine Chance für Betriebe und Azubis

Eine Teilzeitausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung, die in Teilzeit absolviert wird. Das bedeutet, dass die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb kürzer ist als bei einer betrieblichen Ausbildung in Vollzeit. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend.

Für Ausbildungsinteressierte, deren persönliche Situation eine Berufsausbildung in Vollzeit nicht erlaubt, kann die Teilzeitausbildung der erste Schritt in die Arbeitswelt sein. Umgekehrt profitieren Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsstellen auch in Teilzeit anbieten, von einem vergrößerten Bewerberpool. Gerade für Betriebe mit akutem Fachkräftemangel stellt die Teilzeitausbildung eine große Chance dar, um motivierte Fachkräfte zu gewinnen.
 

Die Teilzeitausbildung ist bereits seit 2005 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Seit seiner Novellierung im Jahr 2020 steht die Berufsausbildung in Teilzeit grundsätzlich allen Auszubildenden offen, sofern der Ausbildungsbetrieb einer Ausbildung in Teilzeit zustimmt (§7a BBiG ‎Neuregelung).

Von einer Teilzeitausbildung profitieren vor allem…

  • Mütter und Väter mit kleinen Kindern
  • Alleinerziehende
  • Menschen, die Angehörige pflegen
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen
  • Menschen, die neben der Ausbildung erwerbstätig sein wollen oder müssen
  • Zugewanderte, die zusätzliche Zeit für den Spracherwerb benötigen

Voraussetzung für die Teilzeitausbildung ist, dass Sie als Ausbildungsbetrieb der Berufsausbildung in Teilzeit zustimmen. Die vereinbarte Verkürzung der täglichen bzw. wöchentlichen Ausbildungszeit wird anschließend im Berufsausbildungsvertrag festgelegt.

Dabei gilt:

  • Die praktische Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb kann um maximal 50 Prozent reduziert werden.
  • Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt ist (z.B. bei einer 3-jährigen ‎Ausbildungsdauer auf maximal 4,5 Jahre).
  • Es ist möglich, nur einen Abschnitt der gesamten Ausbildungsdauer in Teilzeit zu absolvieren. In dem Fall muss der Ausbildungsvertrag im Laufe des Arbeitsverhältnisses entsprechend angepasst werden.
  • Auch bei der Teilzeitausbildung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen oder, falls das Ausbildungsziel in Gefahr sein sollte, zu verlängern.

Vollwertiger Berufsabschluss in Teilzeit – Hier finden Betriebe alle Informationen zur Teilzeitausbildung auf einen Blick.

IHK-Ratgeber Teilzeitausbildung – Interessierte IHK-Betriebe können sich hier direkt über die Durchführung einer Berufsausbildung in Teilzeit informieren.

Teilzeitberufsausbildung - eine Möglichkeit für alle Auszubildenden – Die HWK Unterfranken informiert auf ihrer Seite ausführlich über die Richtlinien der Teilzeitausbildung.

Berufsausbildung in Teilzeit – die Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung dar.

Die Beratungsstellen für Teilzeitausbildung in München, Nürnberg und Augsburg werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) gefördert und bieten kostenfreie Beratungen für Ausbildungsinteressierte und Betriebe. Hier erhalten Sie auch praktische Unterstützung bei der Organisation von Teilzeitausbildungen im Betrieb.

Beratungsstelle zur Teilzeitberufsausbildung München und Südbayern
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH München
Ridlerstraße 73
80339 München
Telefon 0 89 / 54 01 52 54
TZB-Sued@bfz.de

Beratungsstelle zur Teilzeitberufsausbildung Nürnberg und Nordbayern
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH Nürnberg
Fürther Straße 212
90429 Nürnberg
Telefon 09 11 / 93 19 73 20
TZB-Nord@bfz.de

„JOIN“ – Beratungsstelle für Teilzeitausbildung Augsburg und Schwaben
Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH
Allgäuer Str. 1
86199 Augsburg-Göggingen
Telefon 08 21 / 906 25 16 oder 01 72 / 983 79 64
join@bbz-augsburg.de