Gute Nachrichten für Azubis: Die Mindestausbildungsvergütung steigt!

25.12.2024

Ab 1. Januar 2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung: Eine tolle Nachricht für alle Azubis und diejenigen, die eine duale Ausbildung beginnen!

Drei in der Höhe aufsteigende Balken, in deren Mitte ein Pfeil nach oben zeigt, symbolisieren das Wachstum. Über jedem Balken befindet sich eine Münze. Darunter steht der Schriftzug "2025".

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Mindestausbildungsvergütung angehoben. Diese Erhöhung erleichtert vielen Jugendlichen den Einstieg ins Berufsleben und verbessert ihre finanzielle Situation während der Ausbildung.

Die neuen Sätze im Überblick:

682 Euro im 1. Ausbildungsjahr

805 Euro im 2. Ausbildungsjahr

921 Euro im 3. Ausbildungsjahr

955 Euro im 4. Ausbildungsjahr

Die Mindestausbildungsvergütung ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den Auszubildende während ihrer Ausbildung erhalten müssen. Sie soll sicherstellen, dass Auszubildende eine faire und angemessene Vergütung für ihre Arbeit und ihren Lernaufwand erhalten. Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung richtet sich nach dem Ausbildungsjahr und basiert auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können abweichende Vergütungssätze anwenden, solange sie tarifvertraglich vereinbart sind. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt, dass ihre Vergütung die tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.

Diese Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung unterstreicht die Bedeutung der dualen Ausbildung und setzt positive Anreize für junge Menschen, eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Dadurch werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft weiter gestärkt.

 

Weitere Informationen

Mehr erfahren