Ein Mann legt seinen Arm anerkennend auf die Schulter einer Jugendlichem. die dabei einen fröhlichen Gesichtsausdruck hat. Daneben ist ein Abzeichen-Icon und im Hintergrund verschiedene Muster und Formen.

Nach der Ausbildung

Die letzte Prüfung ist bestanden, die letzte Hürde genommen: Ihre Azubis sind jetzt fertig ausgebildete Fachkräfte! Nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss eröffnen sich ihnen vielfältige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten: Von der Meisterausbildung bis hin zur fachlichen Spezialisierung. Welche beruflichen Perspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten es für Fachkräfte und Ausbildende in Bayern gibt, lesen Sie hier.

Ausbildungsende und Zeugnisse

Laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) endet die Ausbildung Ihres Azubis entweder zum vertraglich festgelegten Datum oder aber mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, wenn diese vor Ende des Ausbildungsvertrags erfolgreich absolviert wird.

Auszubildende bekommen in der Regel drei Zeugnisse nach Abschluss ihrer Ausbildung:

  1. Ein Zeugnis von der zuständigen Kammer, das die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung bescheinigt.
     
  2. Ein Zeugnis vom Ausbildungsbetrieb, das die Leistungen des Azubis während der Ausbildungszeit bewertet.
     
  3. Ein Zeugnis von der Berufsschule, das die schulischen Leistungen beurteilt.

Nach § 16 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, seinen Auszubildenden ein Zeugnis auszuhändigen, sobald das Ausbildungsverhältnis endet. Dies gilt auch, wenn…

  • die Ausbildung vorzeitig beendet wird
  • kein Zeugnis angefordert wird
  • eine Verzichtserklärung des Azubis vorliegt (ein solcher Verzicht ist laut BBiG stets unwirksam)

Weitere Informationen zum Ausbildungsende sowie zu den Ausbildungszeugnissen finden Sie hier:

Übernahme nach der Ausbildung: Alle Infos auf einen Blick

Ein Azubi, der erfolgreich seine Ausbildung abgeschlossen hat, kann von seinem ausbildenden Betrieb nahtlos im Anschluss an das Ausbildungsende übernommen werden. Grundsätzliche Voraussetzung für die Übernahme eines Azubis ist das Bestehen der Abschlussprüfung.

Schon gewusst?

Nach § 24 BBiG gilt: Auszubildende, die nach bestandener Abschlussprüfung weiterhin im Ausbildungsbetrieb arbeiten, gelten als zeitlich unbefristet übernommen. Ausdrückliche Vereinbarungen oder zusätzliche Absprachen sind hierfür nicht nötig.

Am besten besprechen Sie Ihre Pläne zur Übernahme bzw. Nicht-Übernahme nach der Ausbildung frühzeitig und klar mit den Betroffenen. Auf diese Weise ermöglichen sie es auch den Azubis, denen Sie kein Arbeitsverhältnis anbieten können, sich rechtzeitig bei anderen Firmen zu bewerben.

Grundsätzlich sind Ausbildungsbetriebe nicht dazu verpflichtet, einen Azubi nach der Ausbildung zu übernehmen. Es können jedoch tarifvertragliche Regelungen gelten, die dies ermöglichen.

Umgekehrt unterliegen auch Auszubildende keinerlei rechtlicher Verpflichtung, nach der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb zu bleiben.

Ein Arbeitsvertrag kann immer dann befristet werden, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt (§ 14 Abs. 1 Teilzeitbefristungsgesetz). Dies gilt auch für einen Azubi, der im Anschluss an seine Ausbildung übernommen werden soll. In dem Fall wird die Befristung des Arbeitsvertrags aus Sicht des Gesetzgebers als eine Art Starthilfe angesehen, die den Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben erleichtert.

Eine anschließende erneute Befristung aus demselben Grund ist nicht erlaubt.

Möchten oder können Sie einen Auszubildenden nach Abschluss seiner Ausbildung nicht weiter beschäftigen, müssen Sie dies dem betroffenen Azubi frühzeitig, spätestens aber 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung, schriftlich mitteilen.

Eine Ausnahme gilt für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung: Nach § 78a Betriebsverfassungsgesetz müssen diese Azubis übernommen werden, sofern die Übernahme dem Ausbildungsbetrieb zugemutet werden kann.

Es gibt drei Möglichkeiten, mit denen die Nicht-Übernahme eines Azubis begründet werden kann:

  1. Personenbedingte Gründe:
    Der Azubi ist aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht dazu geeignet, nach Beendigung der Ausbildung in dem gelernten Berufsfeld weiterzuarbeiten. Beispielsweise durch eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder aber durch das Fehlen bzw. den Verlust der Berufsausübungserlaubnis (z. B. Führerscheinverlust bei Berufskraftfahrerinnen und -fahrern).
     
  2. Verhaltensbedingte Gründe:
    Aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Azubis kann eine Übernahme ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Verstoß gegen die ausbildungsvertraglichen Pflichten (z.B. Diebstahl oder Betrug).
     
  3. Dringende betriebliche Gründe:
    Aus wirtschaftlichen Gründen ist es Ihrem Unternehmen nicht möglich, den Azubi zu übernehmen oder geplante Umstrukturierungen führen dazu, dass bestimmte Abteilungen ab- oder umgebaut werden, sodass der Azubi (bzw. sein Beruf) nicht mehr gebraucht wird.

Bei allen Fragen und Unsicherheiten rund um die Übernahme von Azubis können sich Ausbildungsbetriebe in Bayern an die Ausbildungsberatung der jeweils zuständigen Kammer wenden:

Betriebliche Weiterbildung in Bayern

Betriebe, die in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, profitieren nicht nur von einer höheren fachlichen Kompetenz, sondern sichern gleichzeitig auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens. Mithilfe passgenauer Fortbildungen helfen Sie Ihren Mitarbeitenden dabei, nach dem Ausbildungsende ihr volles Potenzial zu entfalten. Gleichzeitig fördert eine individuelle Weiterbildungsstrategie die Mitarbeiterbindung und hilft Ihnen dabei, wertvolle Fachkräfte lange in Ihrem Unternehmen zu halten.

Betriebliche Weiterbildung: Förderungen und Beratung

In Bayern stehen Unternehmen vielfältige Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die betriebliche Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung. Flächendeckende Beratungsangebote informieren interessierte Unternehmen zu den möglichen Weiterbildungen und Förderangeboten.

Weiterbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder

Sie sind Ausbilderin oder Ausbilder und haben bereits erste praktische Erfahrungen sammeln können? Dann bleiben Sie am Ball und nutzen Sie die vielfältigen Weiterbildungen, die Ausbilderinnen und Ausbildern in Bayern offenstehen!

Ausbilder-Fit Seminare (IHK) – Lernen Sie in den Ausbilder-Fit Seminaren, wie Sie Ihre Auszubildenden individuell begleiten, fördern und fordern können.

Ausbilder in Bestform – Das Zertifizierungsprogramm der IHK Ausbilderakademie Bayern richtet sich an alle Ausbilderinnen und Ausbilder mit Ausbilderschein.

Fortbildungsangebot des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft (bbw) – Das breitgefächerte Lehrgangs- und Seminarangebot unterstützt fertige Ausbilderinnen und Ausbilder bei ihrer Weiterbildung.

Netzwerk Q 4.0 – Das Projekt unterstützt Berufsausbilderinnen und –ausbilder dabei, ihre Fach- und Sozialkompetenz weiterzuentwickeln und die duale Ausbildung an den digitalen Wandel anzupassen.

Förderung von Medien- und IT-Kompetenz für Ausbildungspersonal (MIKA) – Die MIKA-Weiterbildungen für Ausbilderinnen und Ausbilder haben zum Ziel, digitale und medienpädagogische Kompetenzen zu fördern.

Leando-Lernwelt – Zur Unterstützung und Qualifizierung des Ausbildungs- und Prüfungspersonals gibt es auf Leando eine Lernwelt, die Informationen, Praxishilfen und Best-Practice-Beispiele interaktiv erlebbar macht.

Weiterbilden mit Erasmus+ – Für Ausbilderinnen und Ausbilder, Lehrkräfte und Bildungspersonal bietet Erasmus+ zahlreiche europaweite Fortbildungsmöglichkeiten.

Ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer stellen einen wichtigen Bestandteil der dualen Berufsausbildung dar: Sie sichern das hohe Niveau der betrieblichen Ausbildung in Deutschland und gestalten die Zukunft der beruflichen Bildung maßgeblich mit.

Prüfer/in im Handwerk werden – Das Handwerk benötigt engagierte Menschen. Machen Sie mit und erfahren Sie, wie Sie Teil eines Prüfungsausschusses werden können!

IHK Prüfer/in werden – Gestalten Sie als Prüfer oder Prüferin bei der IHK die Zukunft der beruflichen Bildung mit!

Prüfer/in sein – Das Leando-Portal bietet zahlreiche praxisnahe Leitfäden und Hilfen für neue Prüferinnen und Prüfer.

Berufsausbilder-Verband Bayern (BAV) – Der BAV vernetzt Ausbilderinnen und Ausbilder bayernweit.

Bayernweite Veranstaltungen für Fachleute

Sie möchten sich zu wichtigen Fragestellungen, neuen Ideen oder aktuellen Problemfeldern rund um den Themenbereich berufliche Bildung informieren? Dann nutzen Sie die Chance, bei der nächsten Ausbildungskonferenz oder dem nächsten Berufsbildungskongress mit Expertinnen und Experten aus ganz Bayern ins Gespräch zu kommen!