Eine Jugendliche und ein Arbeiter in Arbeitskittel beugen sich über den Tisch und arbeiten mit einem Werkzeug, im Collagenstil und verschiedenen Formen im Hintergrund.

Während der Ausbildung

Ein neuer Auszubildender oder eine neue Auszubildende fängt in Ihrem Unternehmen an – eine spannende und lehrreiche Zeit voller Chancen! Als Ausbilderin oder Ausbilder nehmen Sie eine wichtige Schlüsselrolle ein: Sie sind Vorbild und motivieren die Ihnen anvertrauten Azubis. Sie unterstützen sie bei Herausforderungen und sind erste Ansprechperson in der Ausbildung. Zudem können Sie auf zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufmerksam machen, von Azubi-Wettbewerben bis hin zu Auslandspraktika während der Ausbildung. Wie Sie die Ausbildungszeit erfolgreich gestalten können, lesen Sie hier.

Die ersten Tage der Ausbildung sind nicht nur für Azubis, sondern auch für den Ausbildungsbetrieb eine spannende Zeit. Wie der Einstieg in die Ausbildung für beide Seiten reibungslos klappt, zeigt Ihnen die Checkliste: Die ersten Tage der Ausbildung.

Erfolgreiches Onboarding für Auszubildende

Unter dem englischen Begriff Onboarding versteht man den Einarbeitungs- und Integrationsprozess neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen sowie alle Maßnahmen, die diese Eingliederung unterstützen.

Schon gewusst?

Mit einem strukturierten Onboarding können Sie Ihre Auszubildenden nicht nur fachlich einarbeiten, sondern auch in die Unternehmenskultur einführen und in das Team integrieren. Auf diese Weise fördern Sie von Anfang an die Motivation Ihrer Azubis und stärken die Bindung an das Unternehmen. Ein gutes Onboarding kann dazu beitragen, die Abbrecherquote zu senken und legt den Grundstein für eine langfristige Zusammenarbeit.

Rechte und Pflichten für Azubis und Ausbildungsbetriebe

Ein umfassendes Verständnis der Rechte und Pflichten von Azubis und Ausbildern ist für eine harmonische Zusammenarbeit während der Ausbildung enorm wichtig. Als ausbildendes Unternehmen tragen Sie die Verantwortung, Ihre Auszubildenden nicht nur fachlich zu schulen, sondern auch ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte zu wahren. Dazu gehören z. B. die Bereitstellung von notwendigen Lernmaterialien oder die Freistellung des Azubis für Prüfungen sowie für den Berufsschulunterricht. Gleichzeitig haben Auszubildende die Pflicht, aktiv an ihrer Berufsausbildung und dem Erreichen der Ausbildungsziele mitzuwirken.

Eine Übersicht über die Rechte und Pflichten von Azubis und Ausbildern finden Sie hier:

Berufsschulunterricht, Berichtsheft und Prüfungen

Berufsschulunterricht, Berichtsheft und Prüfungen sind zentrale Elemente der dualen Ausbildung und spielen eine entscheidende Rolle für den erfolgreichen Ausbildungsabschluss Ihrer Auszubildenden.

Als Ausbildungsbetrieb sind Sie verpflichtet, Ihre Auszubildenden an der jeweils zuständigen Berufsschule einzuschreiben und für den Unterricht sowie für Prüfungen freizustellen. Falls Ihr Azubi eine andere Berufsschule besuchen möchte, muss bei der regulär zuständigen Schule ein Antrag auf Gastbesuch gestellt werden.

Die zuständige Berufsschule finden Sie über die Schulsuche des bayerischen Kultusministeriums.

Auszubildende sind laut Ausbildungsordnung dazu verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen. Das bedeutet, dass sie regelmäßig ihre Tätigkeiten dokumentieren müssen, um eine ordnungsgemäße Ausbildung nachweisen zu können. Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie es Ihren Azubis ermöglichen, dieses Berichtsheft am Arbeitsplatz zu führen. Außerdem sollte das Berichtsheft regelmäßig kontrolliert werden, da es eine Zulassungsvoraussetzung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ist.

Übrigens:
Das Berichtsheft kann entweder klassisch auf Papier oder aber digital am PC/Tablet oder per App geführt werden.

Weitere Informationen zum Berichtsheft:

Zwischen- und Abschlussprüfungen gehören zu jeder Ausbildung dazu und als Ausbildungsbetrieb sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Azubis für alle erforderlichen Prüfungen freizustellen. Alles Wichtige zu Prüfungsgebühren und –zeiträumen, sowie zu Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen, lesen Sie hier:

Viele Handwerksbetriebe können aufgrund des technischen Fortschritts und neuer EDV-Entwicklungen nicht mehr alle erforderlichen Kenntnisse für einen Ausbildungsberuf vermitteln. In solchen Fällen greift die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU), die als Ergänzung zur Ausbildung im Betrieb eine breite und aktuelle Grundausbildung sicherstellt.

Alle Infos zur ÜLU auf einen Blick

Azubis motivieren: Tipps für den Umgang mit Auszubildenden

Nicht jedem Azubi fällt es leicht, die anfängliche Motivation über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg aufrecht zu erhalten. Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie maßgeblich dazu beitragen, Ihre Azubis dauerhaft zu motivieren und ihnen über etwaige Rückschläge in der Ausbildung hinweg zu helfen.

Konflikte in der Ausbildung – hier finden Sie Hilfe!

Konflikte in der Ausbildung können vielfältige Ursachen haben und stellen häufig sowohl für die Azubis als auch für die Ausbildenden eine Herausforderung dar. Im Umgang mit Azubis oder bei Problemen in der Ausbildung ist es deshalb wichtig zu wissen, an wen sich Ausbilderinnen und Ausbilder wenden können. Denn das frühzeitige Erkennen von Konflikten und ein konstruktiver Umgang mit ihnen können nicht nur drohende Ausbildungsabbrüche verhindern, sondern bieten Ausbildenden und Azubis auch die Möglichkeit, gemeinsam zu wachsen.

Bei Konflikten in der Ausbildung helfen die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der zuständigen Kammer weiter:

Bei Konflikten in der Ausbildung helfen die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der zuständigen Kammer weiter:

Beratung und Begleitung von Betrieben – Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) unterstützen hilfesuchende Betriebe während der Ausbildung und bieten pädagogische Hilfestellungen bei Problemen mit Azubis.

Ob Sprachbarrieren, Lernschwierigkeiten oder körperliche Beeinträchtigungen: Nicht allen jungen Menschen fällt der Start in die Ausbildung leicht. Wenn es dann während der Ausbildung zu Problemen mit dem Azubi kommt, können staatliche Förderprogramme dabei helfen, Azubi und Ausbildungsbetrieb zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu führen.

Je nach Ausbildungssituation können u. a. folgende Hilfen infrage kommen:

Eine detaillierte Übersicht über die Förderungen und Unterstützungsangebote für Ausbildungsbetriebe in Bayern finden Sie im BOBY-Artikel Vor der Ausbildung.

Konflikte in der Ausbildung erkennen und lösen – Konflikte während der Ausbildung sind normal. Viel wichtiger ist, wie Ausbilderinnen und Ausbilder mit ihnen umgehen.

Stark für Ausbildung – Das Ausbilderportal der DIHK liefert zahlreiche Tipps, Hilfestellungen und Praxisbeispiele für Ausbilderinnen und Ausbilder.

Leitfaden für ausbildende Fachkräfte – Auf dem Leando-Portal des Bundesinstitus für Berufsbildung (bibb) finden Ausbilderinnen und Ausbilder Praxisleitfäden zu den Themen Azubis motivieren, Konflikte erkennen sowie Kommunikation und Feedback geben.

Leitfaden Feedbackgespräch – Regelmäßige Feedbackgespräche zwischen Azubi und Ausbilder können dabei helfen, Konflikte in der Ausbildung zu vermeiden.

Leitfaden Konfliktgespräch – Der Leitfaden kann dabei helfen, ein Konfliktgespräch mit Azubis strukturiert vorzubereiten.

Filmclips: Umgang mit Konflikten in der Ausbildung – In vier kurzen Filmclips werden typische Konfliktszenarien aus dem Ausbildungsalltag dargestellt. Eine Expertin gibt Tipps zu konstruktiven Lösungsmöglichkeiten.

Ausbildungs-Podcast „Sei ein Mentor“ – Als Ausbilderin oder Ausbilder warten täglich viele Herausforderungen auf Sie. Wie Sie damit umgehen können erfahren Sie auf spannende und unterhaltsame Weise in der Podcast-Reihe "Sei ein Mentor".

Azubis kündigen – was gibt es zu beachten?

Die Kündigung eines Azubis sollte stets das letzte Mittel sein, nachdem alle vorherigen Mediations- und Vermittlungsversuche zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb gescheitert sind. Durch ein strukturiertes Onboarding, eine gründliche Einarbeitung sowie kontinuierliche Betreuung und Feedback während der gesamten Ausbildung können Konflikte und daraus resultierende Ausbildungsabbrüche bzw. Kündigungen häufig vermieden werden.

Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses muss der zuständigen Kammer bzw. Innung vom Ausbildungsbetrieb umgehend mitgeteilt werden.

Sollte die Kündigung eines Azubis unvermeidlich sein, gilt Folgendes:

Die Kündigung vor Ausbildungsbeginn ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht geregelt. Laut Bundesarbeitsgericht kann ein Berufsausbildungsvertrag jedoch bereits vor Beginn der Ausbildung von beiden Seiten schriftlich und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden.

Während der Probezeit können beide Vertragspartner den Ausbildungsvertrag jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur unter folgenden Bedingungen gekündigt werden:

  • Aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen. Je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht, desto schwerwiegender muss der Grund für die Kündigung sein.
     
  • Von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Genauere Informationen finden Sie hier:

 

Ein Ausbildungsverhältnis kann jederzeit (auch in den Fällen, in denen eine Kündigung unzulässig wäre) in Form eines schriftlichen Aufhebungsvertrags einvernehmlich beendet werden. Mit minderjährigen Auszubildenden kann ein Aufhebungsvertrag nur geschlossen werden, wenn der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) dem Aufhebungsvertrag zustimmt.

Schwerbehinderte Auszubildende besitzen einen besonderen Kündigungsschutz. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. In Bayern übernimmt das ZBFS-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes.

Ausbildung verkürzen oder verlängern

Die Regelausbildungszeit für Ausbildungsberufe ist durch die jeweils geltende Ausbildungsordnung festgelegt. In Ausnahmefällen kann eine Ausbildung jedoch verkürzt oder auch verlängert werden.

Mögliche Gründe für eine Verkürzung der Ausbildung

  • Mittlerer Schulabschluss:
    Verkürzung um bis zu sechs Monate
     
  • Hochschul- oder Fachhochschulreife:
    Verkürzung um bis zu zwölf Monate
     
  • Auszubildender über 21 Jahre (zu Ausbildungsbeginn):
    Verkürzung um bis zu zwölf Monate
     
  • Abgeschlossene Berufsausbildung:
    Verkürzung um bis zu zwölf Monate

Neben der Ausbildungsverkürzung ist auch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) möglich. Auszubildende, die während der Ausbildung gute Leistungen erbracht haben, können auf diese Weise schon vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Informationen und Vorlagen zur Verkürzung der Ausbildung:

In Ausnahmefällen (z. B. längere Erkrankung des Azubis) kann die Ausbildung auf Antrag des Auszubildenden auch verlängert werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Ein Sonderfall ist die Verlängerung der Ausbildung bei nichtbestandener Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 3 BBiG): In dem Fall verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Azubis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens aber um ein Jahr.

Informationen und Vorlagen zur Verlängerung der Ausbildung:

Ist die Probezeit in der Ausbildung verpflichtend?
Ja, die Probezeit gehört zu jedem Ausbildungsverhältnis dazu und stellt sowohl für den Azubi, als auch für den Betrieb eine Bedenkzeit dar. Beide Parteien können sich während der Probezeit besser kennenlernen und überlegen, ob die Ausbildung für sie passt.

Wie lang darf die Probezeit sein?
Die Dauer der Probezeit wird im Berufsausbildungsvertrag vereinbart. Sie muss nach § 20 BBiG mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Kann die Probezeit verlängert werden?
Wenn Ihr Azubi während der maximal erlaubten Probezeit mehr als ein Drittel dieser Zeit nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, zum Beispiel aufgrund einer Krankheit, kann die Probezeit um die Dauer der Abwesenheit verlängert werden. Ist der Auszubildende also beispielsweise zwei von vier Monaten krank, verlängert sich die Probezeit um diese zwei Monate. Fehlt der Azubi nur kurzzeitig, ist eine Verlängerung der Probezeit nicht möglich.

Digitalisierung in der Ausbildung

Digitale Tools und Künstliche Intelligenz sind in aller Munde – und halten auch in der beruflichen Bildung vermehrt Einzug. Von digitalen Lehr- und Lernplattformen bis hin zum mobilen Ausbilden: Die Digitalisierung der Ausbildung bringt für Ausbildende und Azubis vielfältige Chancen mit sich.

eCampus Handwerk – Der eCampus Handwerk ist die digitale Lernplattform für Fachkräfte, Mitarbeitende der Bildungszentren, Dozierende und Prüfende des Handwerks und bietet vielfältige Möglichkeiten für flexibles, standortübergreifendes Lernen und Arbeiten.

MIKA - Medien- und IT-Kompetenz für Ausbildungspersonal – Auf der MIKA-Plattform finden Ausbilderinnen und Ausbilder praxisnahe Hilfestellungen und Weiterbildungen rund um die Themen Digitalisierung und Medienpädagogik in der Ausbildung.

MIKA-Do – Die digitale Pinnwand für Lern- und Arbeitsaufgaben hilft Ihnen dabei, Ausbildungsmaterialien, Unterrichtseinheiten oder Lern- und Arbeitsaufgaben mit Ihren Auszubildenden zu teilen.

Office-Simulation LUCA – Die Office-Simulation LUCA richtet sich an Azubis, Lehrkräfte an kaufmännischen Schulen sowie an betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder. LUCA bietet eine Unterstützung zum Präsenzunterricht oder kann zum synchronen oder asynchronen Distance Learning eingesetzt werden.

IHK Initiative Pack ma’s digital! – Unter dem Motto „Pack ma's digital“ unterstützt die IHK für München und Oberbayern kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation.

Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ – Im Rahmen des Projekts ASCOT+ (Laufzeit 2019 – 2023) wurden sechs digitale Lern- und Messinstrumente für die betriebliche Ausbildung entwickelt und in der Praxis erprobt. Ziel war es, die Kompetenzen von Auszubildenden gezielt messen und verbessern zu können. Die daraus entstandenen digitalen Instrumente und Tools können kostenfrei genutzt und weiterentwickelt werden. Die Praxisbroschüre „Digitale Tools für die Berufsbildungspraxis“ bietet hierfür einen hilfreichen Einstieg.

Homeoffice oder mobiles Ausbilden – was ist der Unterschied?
Rechtlich ist Homeoffice gleichbedeutend mit Telearbeit. Das bedeutet: Das Zuhause des Azubis wird verbindlich als Lernort während der Ausbildung festgelegt.

Die meisten Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden, die sich für eine Ausbildung mit Homeoffice-Anteil interessieren, meinen eigentlich das sogenannte mobile Ausbilden. Hierbei wird sowohl den Auszubildenden als auch den Ausbildern der Ort der Ausbildung freigestellt – es kann also „überall“ ausgebildet werden. Insbesondere seit der Corona-Pandemie hat diese Ausbildungsform an Popularität gewonnen. Sowohl bei Homeoffice als auch beim mobilen Ausbilden gilt: Der Ausbildungsbetrieb muss alle erforderlichen Ausbildungsmittel (z. B. Hard- und Software) zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass alle arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ist Homeoffice bzw. mobiles Ausbilden während einer dualen Ausbildung möglich?
Grundsätzlich legt der Ausbildungsvertrag fest, von wo aus die Tätigkeiten während der Ausbildung erfolgen müssen. Das bedeutet, dass Sie als Ausbildungsbetrieb entscheiden, ob Sie mobiles Ausbilden anbieten möchten oder nicht. Mobiles Ausbilden ist also eine freiwillige Ergänzung, die zur herkömmlichen, betrieblichen Ausbildung am (physikalischen) Ausbildungsplatz angeboten werden kann. Art und Umfang des mobilen Ausbildens wird im betrieblichen Ausbildungsplan festgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Homeoffice bzw. mobiles Ausbilden:

DigiCast: Der Podcast für erfolgreiche Digitalisierung im Handwerk – Der DigiCast setzt sich mit verschiedenen Bereichen der Digitalisierung auseinander und bringt Handwerksbetrieben die Möglichkeiten und Vorteile der Digitalisierung anschaulich näher.

Digitale Erfolgsgeschichten – Vom Online-Konfigurator für Fahrräder bis zur 3D-gedruckten Schokolade: Es gib zahlreiche Beispiele für gelungene Digitalisierungs-Projekte aus dem Handwerk.

IHK Leitfaden: Schöne neue Arbeitswelt – Die ausgewählten Kurzberichte aus der Praxis regen zur Umsetzung eigener digitaler Initiativen an.

Netzwerk Q 4.0 – Das Netzwerk Q 4.0 bietet bayernweit innovative Qualifizierungsangebote für Ausbilderinnen und Ausbilder rund um das Thema duale Ausbildung im digitalen Wandel.

KI-Kompass für Ausbildende – Der KI-Kompass des Netzwerks Q 4.0 soll Ausbilderinnen und Ausbildern dabei helfen, KI sinnvoll im Ausbildungsalltag einzusetzen.

Digitales Lernen und Lehren in der Berufsbildung – Eine Übersicht über die vielfältigen Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Ausbildung und Arbeitswelt.

IHK Ratgeber Digitalisierung – Wie lassen sich Geschäftsmodelle und interne Prozesse erfolgreich digitalisieren?

Förderprogramm Digitalbonus Bayern – Mit dem Digitalbonus Bayern sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) einfach und unbürokratisch bei der digitalen Transformation unterstützt werden.

Der Digitalbonus erklärt – Hier finden Sie Antworten auf die Fragen: Wer ist antragsberechtigt? Und welche Kosten können erstattet werden?

Auslandspraktikum während der Ausbildung

Sie möchten Ihren Azubis die Möglichkeit geben, während der Ausbildung über den Tellerrand zu schauen und internationale Erfahrungen zu sammeln? Mit einem Auslandspraktikum während der Ausbildung ist das möglich. Dabei profitieren beide Seiten: Ihre Azubis gewinnen neue Eindrücke und kommen mit gestärktem Selbstvertrauen und verbesserten Sprachkenntnissen zurück und Ihr Ausbildungsbetrieb profitiert von neuen Arbeitstechniken, frischen Ideen und einer besseren internationalen Vernetzung.

Schon gewusst?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlaubt es Azubis, bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland zu verbringen (§2 Abs. 3 BBiG). Voraussetzung ist, dass diese Aufenthalte dem jeweiligen Ausbildungsziel dienen.

Engagement, Wettbewerbe und Rabatte für Azubis

Ausbildungsbetriebe in Bayern können ihren Azubis vielfältige Anreize bieten, bei denen sie die eigenen Fähigkeiten unter Beweis stellen und über die regulären Aufgaben hinaus Verantwortung übernehmen können. Ob als Azubi-Botschafter oder Wettbewerbsteilnehmer: Mit zusätzlichen Engagement-Möglichkeiten steigern Sie die Motivation Ihrer Azubis während der Ausbildung und stärken die Bindung zum Unternehmen. Zudem steigern solche Zusatzangebote die Attraktivität Ihrer Ausbildung und können die zukünftige Suche nach Azubis erleichtern.

IHK AusbildungsScouts – Als AusbildungsScouts gehen Ihre Auszubildenden in Vorabgangsklassen allgemein bildender Schulen in Bayern und stellen ihren Beruf vor. AusbildungsScouts können alle Azubis werden, die einen Ausbildungsberuf im Zuständigkeitsbereich der IHK erlernen.

Azubis als Energie-Scouts – Dieser IHK Zertifikatslehrgang macht Ihren Azubi zum Energie-Profi, der Einsparpotenziale erkennt, dokumentiert und professionelle Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

EuroApprentices – Die EuroApprentices sind junge Menschen, die während ihrer Berufsausbildung mit Erasmus+ im europäischen. Ausland waren. Sie teilen ihre Auslandserfahrungen mit anderen jungen Menschen und zeigen, dass ein Auslandsaufenthalt in der Berufsausbildung ein echter Mehrwert ist.

WorldSkills & EuroSkills Germany – Bei den nationalen und internationalen Berufswettbewerben können ihre Azubis zeigen, was in ihnen steckt!

Deutsche Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills – Auf mehreren Wettbewerbsstufen treten jedes Jahr Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildung aus 130 verschiedenen Gewerken gegeneinander an. Das große Ziel: der Bundessieg.

Bundeswettbewerb Fremdsprachen – In der Wettbewerbskategorie „Team Beruf“ stellen Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen ihre Fremdsprachenkenntnisse, ihre Kommunikationsstärke und Kreativität unter Beweis.

Für Ausbilderinnen und Ausbilder:
Ausbildungs-Ass – Mit dem Ausbildungs-Ass ehren die Wirtschaftsjunioren Deutschland unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz jedes Jahr Betriebe und Initiativen, die sich besonders engagiert und nachhaltig um ihre Auszubildenden kümmern.

AzubiCard – Die AzubiCard bietet Ihren Auszubildenden zahlreiche attraktive Rabatte und Vergünstigungen und wird automatisch über die zuständige Kammer ausgestellt. Unternehmen, die selber im Rahmen der AzubiCard eine Vergünstigung oder ein besonderes Angebot anbieten möchten, können dieses per Online-Kontaktformular eintragen lassen.